Aufgenommen – und nun?
Alle Hürden überwunden, Tests bestanden — quasi ein frischgebackener DJSler? Prima. Dann gibt es nur noch ein paar Kleinigkeiten zu regeln, ehe Ihr erster “richtiger” Tag am Altheimer Eck beginnen kann.
Der Ausbildungsvertrag
Die angenommenen Bewerber müssen der Schule zunächst bestätigen, dass sie an der Lehrredaktion teilnehmen wollen. Haben sie das getan, erhalten sie ihren Ausbildungsvertrag, den sie unterschreiben und zurückschicken müssen.
Finanzierung
Die Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule ist kostenlos. Die Journalistenschüler müssen jedoch für Unterkunft und Lebenshaltungskosten selbst aufkommen.
Ob Sie BaföG-berechtigt sind, erfahren sie bei der Fachstudienberatung Master Journalismus am Institut für Kommunikationswissenschaft der Universität München.
In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig um finanzielle Unterstützung von Stiftungen und ähnlichen Institutionen oder um ein Ausbildungsdarlehen zu kümmern.
Stipendien vom Förderkreis der DJS und den Stiftungen, die der Schule nahe stehen, können immer nur einen Teil der monatlichen Lebenshaltungskosten decken. Bedürftige Schülerinnen und Schüler können diese Unterstützung nach Ausbildungsbeginn beantragen. Dabei muss die finanzielle Situation detailliert dargelegt werden.
Zugang zum DJS-Intranet
Wer will, bekommt nun auch einen Zugangscode für das Intranet der Deutschen Journalistenschule. Im Intranet gibt es neben aktuellen Nachrichten (Wer macht was?, Preise, Fortbildungsangebote, Medien-News), einer Absolventensuche und einem Forum auch ein Schwarzes Brett, wo Mietgesuche und -angebote aufgegeben und eingesehen werden können. Außerdem werden die erfolgreichen Bewerber in den schulinternen E-Mail-Verteiler aufgenommen, über den sie Kontakt mit ihren zukünftigen Mitschülern aufnehmen können.


